Diebstahl oder letzte Rettung?

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Lady "Freilauf" parkt hier schon mehrere Monate. Der "Dreh mit dem Fahrrad" hat bisher nur den Gepäckträger versaut, so fängt es immer an – und im Dezember denke ich wieder – scheisse, hätte ich es damals einfach los geschnitten – mmmh.

Mock&Horn27.6.1989
Foto: www.20min.ch

4 Kommentare

  1. Ich bin auf für ein BLF-Sonderermächtigungs-Gesetz – das muss irgendwie so aussehen:

    Wenn ein Besitzer sein Fahrrad länger als X Monate auf öffentlichem Straßenland abgeschlossen oder unabgeschlossen stehen lässt, dann gehört es dem, der es als erster in Besitz nimmt.

    Oder ein Fahrradadoptionsgesetz:
    1. Verlorene, Vereinsamte und Verwahrloste Fahrräder bei der Fahrradadoptionsstelle melden und registrieren.
    2. Das Fahrrad bekommt eine gesetzlich festgelegte Gnadenfrist – wurde es nach Ablauf dieser Frist nicht bewegt, wird es zur Fahrrad-Adoption freigegeben.
    3. Man kann sich zur Fahrrad-Adoption bewerben, und muss dabei nachweisen, dass man dem Fahrrad ein gutes Heim bieten wird ;)
    4. Das Fahrrad wird unter den potentiellen Adoptiv-Eltern verlost, wer im laufenden Kalenderjahr schon 1 Fahrrad adoptiert hat, kann erst wieder mitmachen, wenn alle anderen Adoptiv-Eltern auch schon eins haben – so werden alle Fahrräder "fair" verteilt.

    Uffz.

    Die PARTEI (Unterabteilung Fahrräder).

    Oder so.

    Alles zu burro-kratitsch?

    Wie soll man es dann lösen?

    *schnapp*

  2. Ich nehme es, meine Freundin will seit längerem einen Damenrahmen. :) Schickt es mal in den Ruhrpott rüber.

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