Dynamopflichtblödsinn

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Dynamo-Pflicht bestätigt. Na, herzlichen Glückwunsch. Was für ein Quatsch. Nennt mir bitte EINEN sinnigen Grund für einen Dynamo! EINER REICHT!

"Ein Fahrrad ist grundsätzlich nur dann ausreichend beleuchtet, wenn es ein dynamobetriebenes Licht führt. Weder elektrische Stirnlampen noch Aufstecklichter stellen ansonsten ausreichende Beleuchtungen bei der Nutzung eines Fahrrades dar. Dies entschied das Landgericht München I in Zusammenhang mit einem nächtlichen Fahrradunfall aufgrund unzureichender Beleuchtung."

Aktenzeichen: 17 O 18396/07

[via]

Bild: Michael Neubert

5 Kommentare

  1. och noe, so ein quatsch, das versteh ich nicht. aber erstmal abwarten … die polizei wird sich doch niemals ernsthaft damit befassen. doch wohl nicht in berlin. hier hat die polizei doch weiss gott anderes zu tun.

  2. @whipper: ich glaub auch nicht, dass man jetzt von einer Wanne verfolgt werden wird wegen Akku-LED-Beleuchtung ;) Problematisch ist ja eher, dass im Falle eines Rechtstreits nach einem unverschuldeten Unfall oder ähnlich ärgerlichem – einem der fehlende Dynamo dann evtl. eine Teilschuld bescheren könnte…

  3. So neu ist das doch nicht. Nur weil die Rennleitung manches durchgehen lässt, bedeutet es nicht, das es dadurch Legal wird. Man kann dir im Rechtsstreit sogar Tagsüber einen Strick draus drehen, wenn dein Rad nicht Straßenverkehrskonform ist. Dabei ist, wenn es vor Gericht kommt, die Buße da, das kleiner Problem. Nicht zahlende Versicherungen sind das Größere.

  4. Martin, das stimmt, die Regelung ist alles andere als neu. Gerade deshalb ist es so ärgerlich, dass ein Gericht abermals in einem Urteil explizit darauf verweist, denn die Regelung ist (unserer Meinung nach) seit längerem vollkommen überholt. Es sollte bei der "Zulassung" um die höchstmögliche Sichtbarkeit der Radfahrenden gehen, und die wird wohl kaum durch einen festangebauten Dynamo gewährleistet wird. Hier müsste dringend an der StVZO geschraubt werden!

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