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Dienstag, Januar 19th, 2010“Wenn ein Radweg – ob benutzungspflichtig oder nicht – nicht geräumt ist,
die Fahrbahn aber doch, darf der Radfahrer natürlich auf die Fahrbahn ausweichen.” Fred Wixforth, Leiter des Tiefbauamtes Greifswald
via: radspannerei


