Änderung der StVO ab 1.9.2009

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Zum 1. September 2009 treten Änderungen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in Kraft, die laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Statdentwicklung auch wesentliche Erleichterungen und Verbesserungen für den Fahrradverkehr bedeuten.

Für Herrn Minister Tiefensee sogar:

"Mehr Sicherheit, weniger Umwege, freiere Fahrt"

Wolfgang Tiefensee, Quelle: Pressemitteilung BMVI

Der Fachausschuss Radverkehr des ADFC hat den Änderungen, die den Radverkehr betreffen, die bisherigen Regelungen in einer Tabelle gegenübergestellt
www.adfc.de/files/2/47/Info_StVONovelle_2009.pdf

Benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen werden auf das aus Verkehrssicherheitsgründen tatsächlich gebotene Maß zurückgeführt. Benutzungspflichtige Radwege dürfen nach der neuen StVO nur noch dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts sind dies insbesondere Vorfahrtsstraßen mit starkem Auto und LKW-Verkehr. Auf Straßen mit geringerer Verkehrsbelastung können Radfahrer im Mischverkehr geführt werden. So kann das gesamte Straßennetzes von Radfahrern genutzt werden. Durchgängige Verbindungen (Velorouten) können leichter angelegt werden.

Schön, schön. Fraglich nur, ob bereits angeordnete Benutzungspflichten wieder entfernt bzw. nochmals geprüft werden.

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