
Seit 1. August 2013 gilt der neue § 67 der StVZO. Die leidige Dynamopflicht ist abgeschafft! Damit sind die ganzen Jogger-LED-funzeln die an Fahrradkörben und Kapuzen baumeln natürlich nicht plötzlich legal, aber es dürfen endlich auch Fahrräder über 11 KG und ohne Rennbügel legal mit Batterie/Akku-Lichtern bestückt werden. Entscheidend ist ein Prüfzeichen vom Kraftfahrtbundesamt auf der Lampe (K, Wellenlinie + Nummer). Die ehemals geforderte Nennspannung von 6V gilt weiterhin für Batterien nicht aber für Akkubetrieb! Unklar ist weiterhin die Formulierung zur Montage, denn "fest angebracht" lässt vermuten das Stecklichter nicht zulässig sind. Aber: „Das Verkehrsministerium hat diesen Widerspruch zu anderen Aussagen im Nachgang bemerkt und uns mitgeteilt, ‚fest angebracht‘ könne so ausgelegt werden, dass sich die Lampen während der Fahrt nicht lösen oder verstellen dürfen“ (Sebastian Göttling / Busch & Müller).
[…] Personalien auf (den Rest könnte ich mit den Kollegen besprechen) und weist mich auf den fehlenden Dynamo an meinem Fahrrad hin (ernsthaft!). 30 Minuten im Regen bei 0° später, egal wie mein Rad ans Auto […]