Keine Vorfahrt trotz Zebrastreifen

Radfahrer haben unabhängig von ihrer Fahrgeschwindigkeit anders als Fußgänger auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang. Vielmehr müssen sie absteigen und das Fahrrad schieben. Wollen sie radfahrend den Fußgängerüberweg überqueren, sind sie gegenüber dem Kraftverkehr wartepflichtig.

Das Gericht hat auf die Rechtsprechung hingewiesen, wonach derjenige, der radfahrenderweise einen Fußgängerüberweg überquert, vom Schutzbereich eines Fußgängerüberweges nicht erfasst wird. Es hat im konkreten Fall in dem Verhalten der Radfahrerin einen wesentlichen Verursachungsbeitrag zum Zustandekommen des Verkehrsunfalls gesehen und der Radfahrerin eine hälftige Mitschuld an dem Unfall angelastet und darauf hingewiesen, dass im Falle eines plötzlichen und nicht absehbaren Einschwenkens eines Radfahrers auf den Zebrastreifen im Einzelfall auch eine Alleinschuld des Radfahrers gegeben sein kann, wenn sich der Unfall für den Pkw-Fahrer als unvermeidbar herausstellt.

Urteil vom: 24.11.2010 | LG Frankenthal | 2 S 193/10
via: jusris.de

Foto: Mario Cipollini [via]

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Dynamopflichtblödsinn

Dynamo-Pflicht bestätigt... Na Herzlichen Glückwunsch! Was für ein Quatsch.
Man nenne mir bitte EINEN sinnigen Grund für